· 

HAGEN: Mehr Telefonrechte für Strafgefangene – Resozialisierung statt Isolation

In Bayern haben Strafgefangene kein uneingeschränktes Recht auf Telefongespräche. Nur in "dringenden Fällen" dürfen sie mit ihren Angehörigen telefonieren. Laut Rechtsprechung beschränken sich diese meist auf Todesfälle, Fristen oder ähnliche Ausnahmesituationen, in denen ein Brief nicht ausreichen würde. Außerplanmäßig lassen die Strafvollzugsanstalten die Gefangenen in der Regel nur alle zwei Monate für 20 Minuten telefonieren. Um Gefangenen regelmäßig Telefonate oder auch Videotelefonate zu ermöglichen, hat die FDP-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dazu der Fraktionsvorsitzende Martin Hagen:

"Straffällig gewordene Menschen sollen im Gefängnis nicht nur ihre Strafe absitzen, sondern auch resozialisiert werden. Ein ganz wichtiger Aspekt der Resozialisierung ist dabei die Pflege der sozialen Kontakte nach außen. Wenn ein Gefangener aber nur in Notfällen oder alle zwei Monate für 20 Minuten mit seiner Familie oder Freunden telefonieren darf, zerbricht ihm genau das soziale Umfeld, das ihn nach der Haftentlassung auffangen und unterstützen soll. Die Gefahr, dass er wieder straffällig wird, wächst.

Wenn man Gefangene resozialisieren will, darf man sie nicht von der Außenwelt isolieren. Wir wollen, dass Gefangene auch in bayerischen Gefängnissen regelmäßig mit Verwandten oder Freunden kommunizieren dürfen. Der Freistaat hängt hier seit Jahren in der Gesetzgebung hinterher, denn in den meisten Bundesländern ist dies längst gängige Praxis. Und diese hat sich während der Corona-Pandemie auch in Bayern bewährt, als die Häftlinge zum Ausgleich für Besuchsverbote häufiger telefonieren durften. Manche Insassen hatten dadurch mehr Kontakte mit Angehörigen oder Freunden als vor der Pandemie. Schließlich ist für viele Menschen der Besuch in einer Justizvollzugsanstalt mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden."