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FDP-Fraktion will Parlament in Corona-Krise stärken – Gesetzentwurf zur Beteiligung des Landtags beim Erlass von Rechtsverordnungen

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die bayerische Staatsregierung vier weitreichende Rechtsverordnungen zum Infektionsschutz erlassen. Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag will mit einem Infektionsschutz-Parlamentsbeteiligungsgesetz erreichen, dass solche Verordnungen künftig der Zustimmung des Landtags bedürfen.

Hintergrund: § 32 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen und dabei auch diverse Grundrechte einzuschränken. Eine solche Ermächtigung ist nach Art. 80 (1) GG zulässig. Art. 80 (4) GG ermöglicht den Ländern jedoch in diesen Fällen auch eine Regelung durch Gesetz. Die FDP-Fraktion möchte, dass der Bayerische Landtag von dieser Möglichkeit Gebrauch macht: Sie bringt deshalb ein Infektionsschutz-Parlamentsbeteiligungsgesetz ein, das Rechtsverordnungen der Staatsregierung von der Zustimmung des Landtags abhängig macht. In besonders dringenden Fällen soll die bayerische Staatsregierung die Zustimmung auch nachträglich einholen können. Stimmt der Landtag dann nicht binnen sieben Tagen zu, tritt die Verordnung wieder außer Kraft.

FDP-Fraktionschef Martin Hagen erklärt: "Auch in Krisenzeiten braucht es eine wirksame parlamentarische Kontrolle. Wir wollen, dass der Landtag künftig bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 das letzte Wort hat. Die Abgeordneten sind schließlich die gewählten Vertreter des Volkes. Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bedürfen einer parlamentarischen Legitimation. Diese Legitimation und eine öffentliche Debatte im Landtag tragen auch dazu bei, Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen."

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Alexander Muthmann ergänzt: "Für die Gewaltenteilung im Rechtsstaat ist es inakzeptabel, wenn der Ministerpräsident den Freistaat stilllegt und die gesetzgebende Gewalt unbeteiligt bleibt. Eine parlamentarische Beteiligung steigert zudem die Transparenz und damit die Akzeptanz der Maßnahmen."